Neusiedler Strasse 7, 7000 Eisenstadt
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der JT-Computer, Soft- und Hardware HandelsgesmbH

1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungen und Lieferungen der JT-Computer GmbH, Neusiedler Strasse 7, 7000 Eisenstadt (nachfolgend „JT“ genannt). Auch wenn etwaige entgegenstehende AGB des Käufers existieren, finden ausschließlich die hier vorliegenden Bedingungen von JT Anwendung. Keine Lieferung, Leistung oder Angebot von JT erfolgt zu anderen als den eigenen Geschäftsbedingungen.

2 Vertragsabschluss

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und JT-Computer basiert auf einem schriftlichen Angebot, das JT dem Kunden vorlegt. Alle Angebote sind freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst wirksam zustande, wenn eine, von JT ausgehändigte, schriftliche Auftragsbestätigung existiert, die vom Kunden unterzeichnet wurde. Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch JT. Dies gilt auch für eine eventuelle Vereinbarung, die die Aufhebung der Schriftform oder der vorliegenden Geschäftsbedingungen betrifft.

3 Vertragsänderung

JT kann im Rahmen der technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Erfordernisse AGB, Leistungsbeschreibungen und Dienstleistungssätze ändern. Änderungen der Dienstleistungssätze können insbesondere erfolgen, um Adaptierungen im Hinblick auf die für die Preiskalkulation relevanten Kosten durchführen zu können.

4 Lieferung

Die Lieferung erfolgt unter Berücksichtigung der vereinbarten Termine. Qualität und sonstige Spezifikationen stehen dabei unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Veränderungen in den behördlicherseits geschaffenen Importkonditionen berechtigen JT zum Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Rücktrittes aus diesem Grunde ist JT verpflichtet, auf Verlangen des Käufers einen neuen Kaufvertrag mit einem, den geänderten Konditionen angepaßten Inhalt, abzuschließen.

5 Lieferzeit

JT bemüht sich, alle Lieferungen zum vereinbarten Zeitpunkt auszuführen. Sie haftet jedoch nicht für Folgen solcher Umstände, die sie nicht fahrlässig zu vertreten hat oder die infolge des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen eintreten. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware JT bis zum Ende der Lieferzeit verlassen hat oder die Versendemöglichkeit der Ware dem Kunden angezeigt worden ist.

6 Entgelte

Alle Preisangaben von JT, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend. Sämtliche Entgelte werden nach den jeweils gültigen Dienstleistungssätzen bemessen.

7 Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind entsprechend den in der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. JT behält sich das Recht vor, die erste Lieferung nur gegen Vorkasse, Barzahlung bei Empfang oder entsprechende Sicherheit zu tätigen. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Wechselkosten und Diskontspesen fallen zu Lasten des Käufers.

Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von Verzugszinsen. Der Kunde ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer, durch seinen schuldhaften Verzug verursachter Schäden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender, außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringlichkeitsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

8 Sonderkosten

Kann eine Lieferung von JT nicht sofort oder nicht auf die vorgesehene einfachste Art und Weise erfolgen, weil der Käufer anderslautende Weisung erteilt hat, so kann JT zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen angemessenen Sonderkostenzuschlag berechnen, ohne dessen Grund und Höhe im einzelnen darzulegen. Versand- und Verpackungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.

9 Eigentumsvorbehalt

JT behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller ausständigen Forderungen  durch den Käufer vor. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere durch Zahlungsverzug, so ist JT dazu berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wobei die Kosten des Rücktransports der Käufer trägt. Diese Rücknahme bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag.

10 Rücktrittsrecht

Verbraucher im Sinne des KSchG haben gemäß § 3 KSchG ein Rücktrittsrecht binnen einer Woche ab Vertragsabschluß.

11 Rechtsvertretung

Die Kosten einer etwaigen rechtsfreundlichen Vertretung hat, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, jeder Partner für sich selbst zu tragen.

12 Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Käufers ist der jeweils aktuelle Standort von JT.

13 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware zwecks Versendung an ihn das Lager von JT verlässt. Dabei ist es gleichgültig, ob die Waren an den Spediteur, an den Frachtführer, an eingesetzte unselbständige Beförderer oder an eine sonstige, zum Transport bestimmte Person, übergeben werden und auch wann diese Übergabe erfolgt. Die Ware wird vom Käufer gegen alle mit dem Versand zusammenhängenden Risiken versichert.

14 Haftung

Für den Fall leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von JT, ausgenommen bei Personenschäden und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, ausgeschlossen, wobei Unternehmer das Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beweisen müssen. Bei Konsumenten findet dieser Haftungsausschluß auch auf Schäden an zur Bearbeitung übergebenen Sachen keine Anwendung. Bei Unternehmern ist darüber hinaus eine Haftung von JT für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ausgeschlossen. Höherer Gewalt gleichzusetzen ist der Fall, in dem ohne Verschulden von JT ein oder mehrere Partner oder Sublieferanten von JT ihre vertraglichen und/oder gesetzlichen Dienstleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringen und JT dadurch die übernommenen vertraglichen Verpflichtungen dem Kunden gegenüber, insbesondere die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung garantierten Qualitätsmerkmale, teilweise oder zur Gänze nicht oder nicht zu dem ursprünglich bedungenen Entgelt erbringen kann.

15 Gewährleistung

Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu überprüfen. Die Lieferung gilt als angenommen, wenn der Käufer nicht binnen 14 Tagen nach dem Erhalt am Bestimmungsort etwaige Mängel schriftlich bei JT angezeigt hat. Bei begründeten Mängeln leistet JT in der Weise Gewähr, dass die fehlerhaften Teile durch neue ersetzt oder sie auf ihre Kosten nachbessert. Garantie Leistungen werden von JT erbracht, der Käufer hat für den Transport zum jeweiligen Standort Sorge zu tragen. Schlägt die Nachbesserung oder der Austausch fehl, so besitzt der Käufer die Wahl zwischen Handlung oder Minderung. Der Käufer ist bei begründeten Mängeln nur insoweit berechtigt Zahlungen zurückzuhalten, als dies der Höhe der voraussichtlichen Nachbesserungskosten entspricht. Die dem Käufer zustehenden Gewährleistungsansprüche erlöschen 6 Monate nach dem Lieferdatum. Die Gewährleistungspflicht von JT erlischt ebenso, wenn der Käufer einen offensichtlichen oder offensichtlich gewordenen Mangel nicht unverzüglich bei JT anzeigt, oder wenn er selbst Eingriffe in den Liefergegenstand vornimmt. Die Haftung von JT ist in jedem Fall der Höhe nach durch den Wert des einzelnen Liefergegenstandes begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen wird eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck nicht übernommen.

16 Softwarenutzungsrecht

Die Lieferung von Software beinhaltet nur das Nutzungsrecht an dieser. Die Lieferung von Software erfolgt nur zur alleinigen Nutzung durch den Käufer. Sie darf jeweils, soweit nicht anders vereinbart, nur auf einem Computersystem genutzt werden. Eingriffe und Änderungen sind nur durch JT zulässig. Eine Haftung von JT für Schäden und Verlust, die aus der Benutzung eines Programmes entstanden sind, wird ausgeschlossen. JT übernimmt keine Gewähr für das fehlerfreie Funktionieren der Software oder für die Genauigkeit der Daten.

17 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einzelner Regelungen in diesen Lieferbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. JT verpflichtet sich, nichtige Klauseln durch solche zu ersetzen, deren Inhalt dem, mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck, möglichst nahekommt.

18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen JT und ihren Kunden liegt in Eisenstadt.